Arbeit

Anlaufstellen rund um das Thema Arbeit

Updates zum Arbeitsmarkt:

Ausländerbehörde:
Weiterhin gilt: die Geflüchteten aus der Ukraine können unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufnehmen; die Ausländerbehörden erlauben entsprechend dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 14.03.2022 bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig.

Anerkennung von Abschlüssen:

  • bei nicht-reglementierten Berufen soll eine Selbsteinschätzung der Geflüchteten aus der Ukraine zu ihren beruflichen Qualifikationen ausreichen.
  • bei reglementierten Berufen werden sich Bund und Länder für eine schnelle und einheitliche Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Bildungsabschlüssen einsetzen.
  • Studierenden aus der Ukraine soll die Aufnahme und Fortsetzung des Studiums ermöglicht werden. Bund und Länder werden die bereits vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen der Universitäten nach Kräften flankieren.

Agentur für Arbeit:
Für die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt ist die Agentur für Arbeit zuständig:
Anschrift: Cyriaksring 10, 38118 Braunschweig
Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 8.30 – 12.30 Uhr
Hotline: 0800 4 5555 00

Stellensuche – Sie können sich über die gängigen Jobbörsen informieren:
z.B. https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/


UPDATE:
Informationen zur Grundsicherung für Geflüchtete aus der Ukraine und Angebote der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Integration in den Arbeitsmarkt auf Deutsch und Ukrainisch.

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